Wer auf dem weltgrößten sozialen Medium Fanseiten betreibt, verstößt nach Ansicht des Bundesdatenschutz-Beauftragten Ulrich Kelber gegen die DSGVO. Entsprechende Angebote von Ministerien und Behörden müssen deshalb eingestellt werden, so Kelber. Exemplarisch gelte das für die Facebook-Präsenz der Bundesregierung, die vom Bundespresseamt betrieben wird. Doch die Behörde macht bisher keine Anstalten, die Anordnung umzusetzen.

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Quelle: eRecht24 | Internetrecht
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