Wer Waren über das Internet vertreibt, bietet häufig unterschiedliche Lieferoptionen an. Dabei dürfen nach einem aktuellen Urteil entgeltpflichtige Zusatzleistungen wie ein Expressversand nicht per Kreuz oder Häkchen voreingestellt sein. In dem Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und einem großen deutschen Onlinehändler ist das letzte Wort allerdings bislang nicht gesprochen.

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Quelle: eRecht24 | Internetrecht
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