Ein Urteil des Bundesgerichtshofs fiel jetzt zugunsten Amazons aus. Der Versandhändler haftet demnach nicht für Inhalte, die auf anderen Websites unseriöse Tipps geben und unkorrekte Tests ausweisen.
Amazon bringt bekanntermaßen über Websites von Dritten potenzielle Kunden auf den eigenen Marktplatz. Doch auf vielen dieser Websites, auf denen Amazon wirbt und die mithilfe von Affiliate-Links ihr Geld verdienen, finden sich fragwürdige Tests, nicht korrekte Tatsachenbehauptungen und unseriöse Tipps.
Doch das allein, so entschied heute der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 27/22), …weiterlesen auf t3n.de

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Quelle: t3n Magazin | eCommerce
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