Wer personenbezogene Daten von Kunden eines anderen Unternehmens verarbeitet oder einen externen Dienstleister mit der Verarbeitung beauftragt, benötigt meist einen AV-Vertrag. Dieser regelt die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Fehlt der AV-Vertrag oder weist Fehler auf, kann das im Falle eines DSGVO-Verstoßes zu hohen Bußgeldern führen. Er muss jedoch zwingend nicht als separates Dokument abgeschlossen werden – Sie können ihn stattdessen auch als AGB ausgestalten. Wie das geht und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie jetzt.

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Quelle: eRecht24 | Internetrecht
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