Webseitenbetreiber dürfen nur dann Tracking-Cookies einsetzen, wenn Nutzer ausdrücklich zustimmen. Das Anklicken eines Bestätigungsbuttons neben einer voreingestellten Erlaubnis gilt dabei nicht als wirksame Einwilligung. Zu diesem Urteil kommt das Rostocker Landgericht im Streit zwischen der Verbraucherzentrale und einem Anwalts-Suchdienst. Das Internet-Unternehmen hat Berufung eingelegt.
Lese weiter auf: Cookie-Banner: Landgericht hält voreingestelltes „OK“ für unzulässig
Quelle: eRecht24 | Internetrecht
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