Ein deutsches Gericht hat Amazon die permanente Datenerfassung von Tätigkeiten seiner Mitarbeiter:innen über deren Handscanner erlaubt. Leicht hat es sich die zuständige Richterin nicht gemacht, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Im Oktober 2020 hatte die niedersächsische Datenschutzbeauftragte einer Tochterfirma von Amazon untersagt, Daten von Mitarbeiter:innen permanent über deren Handscanner zu erheben. Amazon hatte dagegen geklagt – daher wurde weiter überwacht.
Gericht befindet: Steuerung ist erforderlich
Jetzt hat das Verwaltungsgericht Hannover der Amazon Logistik Winsen GmbH diese Form der …weiterlesen auf t3n.de

Lesen Sie weiter auf: Gericht urteilt: Amazon darf in Deutschland Mitarbeiter überwachen
Quelle: t3n Magazin | eCommerce
Titelbild/Grafik by t3n-Magazin | yeebase media GmbH

Kommentare und Fragen
Möchten Sie zu diesem Artikel ein Kommentar abgeben oder haben dazu eine Frage, dann machen Sie dies bitte immer auf der Herausgeberseite!
Aktuelles von t3n Magazin | eCommerce
Glauben Sie, dass Ihre Freunde diese Information noch nicht kennen? Teilen Sie diese mit ihnen.
t3n-Magazin
t3n, das Magazin der digitalen Wirtschaft, liefert online und im vierteljährlich erscheinenden Printmagazin aktuelle Entwicklungen und Trends der Internetbranche. Die Redaktion informiert fundiert und praxisnah über E-Business, Social Media, Web-Technologie und -Design sowie digitale Zukunftsthemen und liefert alle relevanten Informationen für Erfolg im Digitalgeschäft. t3n bietet nutzwertige Inhalte für eine einzigartige, engagierte Community: Webworker und Kreative, Startup-Gründer und Manager, Marketer und Medienmacher.