Die DSGVO gibt Nutzern das Recht, Suchmaschineneinträge zur eigenen Person löschen zu lassen. Der EuGH hatte zu klären, welche Rolle der Wahrheitsgehalt hat.

Lese weiter auf: Recht auf Vergessen: Keine Mitwirkungspflicht für Google bei Wahrheitsprüfung
Quelle: heise online | DSGVO
Titelbild/Grafik by heise online | Heise Medien GmbH & Co. KG

Kommentare und Fragen
Möchten Sie zu diesem Artikel ein Kommentar abgeben oder haben dazu eine Frage, dann machen Sie dies bitte immer auf der Herausgeberseite!
Weiteres von heise online | DSGVO
Glauben Sie, dass Ihre Freunde diese Information noch nicht kennen? Teilen Sie diese mit ihnen.