AG Köln – Az.: 148 C 333/21 – Urteil vom 12.09.2022 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grundlage dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit leistet […]

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Quelle: Internetrecht Siegen
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