Schulanfang – ein neues Kapitel beginnt. Die Kinder kommen in die Schule, ausgerechnet am Montag. Dürfen Eltern am Einschulungstag Sonderurlaub nehmen?Eltern bereiten den Schulanfang für ihre Kinder meist penibel vor – von der Erstklässler-Ausrüstung bis hin zur originellen Schultüte. Für den Nachwuchs beginnt schließlich der “Ernst des Lebens”. Am Einschulungstag werden oft Gäste eingeladen, ein Ort zum Feiern wird gebucht, Essen und Getränke bestellt.Und dann das: Der Einschulungstermin fällt in vielen Bundesländern nicht aufs Wochenende, sondern auf einen Montag oder Dienstag. Für Erstklässler in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen findet der Schulstart an einem Wochentag statt. Eltern müssen die Begleitung der Kinder und anschließende Feierlichkeiten entsprechend planen.Dürfen Sie deswegen bei Ihrem Arbeitgeber einen Sonderurlaubstag beantragen?Kein gesetzlicher Anspruch auf UrlaubDer VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft teilt auf seiner Website dazu mit, dass kein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub oder eine bezahlte Freistellung hat, wenn das eigene Kind eingeschult wird. Der Anlass sei für die Rechtsprechung einfach nicht wichtig genug.Auch Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, sagt: “Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Einschulung.” Für den besonderen Tag müssten Eltern entweder regulären Urlaub einreichen oder Überstunden abbauen.Sonderurlaub im öffentlichen DienstAuch wer im öffentlichen Dienst angestellt ist, hat für den Schulanfang seiner Kinder kein Recht auf Sonderurlaub. Dieser wird lediglich gewährt bei der eigenen Hochzeit, der Geburt des Kindes, dienstlichen Umzügen, Todesfällen engster Angehöriger oder schweren Erkrankungen von Familienangehörigen.Urlaub langfristig einplanenSomit bleibt für alle Eltern, in deren Bundesländern der Schulanfang in der Woche stattfindet, nur eines möglich: Beantragen Sie rechtzeitig einen oder zwei Tage regulären Urlaub. Damit der Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt werden kann, empfiehlt es sich möglichst lange im Voraus zu planen. Konkurrierenden Urlaubswünschen von Kollegen oder anderweitigen betrieblichen Gründen können Sie damit vorbeugen.Falls Ihr Arbeitgeber trotz frühzeitiger Beantragung Ihren Urlaubstag nicht gewährt, bleibt Ihnen theroretisch noch Zeit, den Urlaub vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.

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Quelle: T-Online | Wirtschaft
Titelbild/Grafik by T-Online | Ströer Digital Publishing GmbH

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