Koblenz (dpa/tmn) – Telekommunikationsanbieter dürfen nicht mit einer Telefonie-Flatrate fürs Festnetz werben, wenn es davon zahllose kostenpflichtige Ausnahmen gibt, auf die nicht klar und unmissverständlich hingewiesen wird. Das hat das Landgericht Koblenz in einem Urteil entschieden (Az.: 3 HK O
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