Sind Sie Unternehmer und Anbieter von Waren und Dienstleistungen, dann trifft Sie neuerdings die Pflicht, einen neuen Kündigungsbutton im Online-Bereich einzuführen. Ihre Kunden können so ihre Verträge schnell und problemlos kündigen, wie sie diese zuvor auch abgeschlossen haben. Das soll die Kündigungsprozesse für Verbraucher erleichtern, um sich aus unkonventionell langen Vertragslaufzeitverlängerungen zu befreien. Doch was genau ist mit “Kündigungsbutton“ gemeint und wie müssen Sie diesen integrieren? Sind auch Altverträge betroffen? All das erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Lese weiter auf: Wichtig für Unternehmer: Wann der Kündigungsbutton Pflicht ist
Quelle: eRecht24 | Internetrecht
Titelbild/Grafik by eRecht24.de | eRecht24 GmbH & Co. KG

Kommentare und Fragen
Möchten Sie zu diesem Artikel ein Kommentar abgeben oder haben dazu eine Frage, dann machen Sie dies bitte immer auf der Herausgeberseite!
Aktuelles von eRecht24
Glauben Sie, dass Ihre Freunde diese Information noch nicht kennen? Teilen Sie diese mit ihnen.