Mit Blick auf den Entwurf eines „Wettbewerbsdurchsetzungsgesetzes“ (11. GWB-Novelle) warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam mit 14 weiteren Verbänden vor dem Schaden, den ein möglicher Paradigmenwechsel im Wettbewerbsrecht für den Standort Deutschland bedeuten würde. Die Bundesregierung plant, den Gesetzentwurf heute zu beschließen und damit das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.
Mit dem Gesetzentwurf soll das Bundeskartellamt Befugnisse erhalten, die der Behörde sehr weitgehende Eingriffe in die unternehmerischen Entscheidungsprozesse erlauben. Das Besondere an diesem Vorhaben ist die Tatsache, dass die neuen Eingriffsbefugnisse lediglich an bestimmte Marktstrukturen anknüpfen sollen und im Übrigen nach dem Referentenentwurf weder einen Rechtsverstoß des betroffenen Unternehmens noch eine bestimmte Unternehmensgröße voraussetzen. Der HDE und 14 weitere Verbände der deutschen Wirtschaft haben daher ihre erheblichen Bedenken im Hinblick auf den Gesetzentwurf in einer Kurzposition zusammengefasst und am vergangenen Freitag den Leitungsebenen verschiedener Bundesministerien vorgelegt.
„Wir hoffen, dass die Bundesregierung diesem Gesetzentwurf heute ihre Zustimmung nicht erteilt“, so Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Die Gesamtausrichtung des Referentenentwurfs sei verfehlt, so dass die Bedenken der Wirtschaft kaum durch einzelne Korrekturen am Gesetzentwurf zerstreut werden könnten. „Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz versucht sich an einer völlig neuen Ausrichtung des Kartellrechts, indem eine Behörde in Zukunft steuernd in die Marktprozesse eingreifen soll“, so Schröder weiter. Im Ergebnis würde der Wettbewerb voraussichtlich gedämpft und nicht intensiviert. „Der Bundeswirtschaftsminister stellt mit seinem Vorhaben die Grundlagen unserer freien Wettbewerbsordnung infrage, die über Jahrzehnte für Wohlstand und Wachstum gesorgt hat“, betont Schröder.
In der gemeinsamen Kurzposition bewerten die Wirtschaftsverbände die geplante Möglichkeit des Bundeskartellamts, unternehmerische Handlungsspielräume zu definieren und damit einzuschränken, als Paradigmenwechsel in der Wettbewerbspolitik. Die geplanten Möglichkeiten sind aus Sicht der Verbände besonders bedenklich, weil die betroffenen Unternehmen keine Chance haben, diese vorherzusehen oder durch rechtskonformes Verhalten zu verhindern. Insgesamt bestehe die Gefahr, dass Märkte und Unternehmen in Zukunft aufgrund politisch-administrativer Entscheidungen und ohne gesetzliche Grundlage einer Neuordnung unterzogen werden könnten. Wegen des bereits bestehenden Instrumentariums zur Fusions- und Missbrauchskontrolle sei es auch nicht notwendig, einer Behörde so weitgehende Gestaltungsbefugnisse zu übertragen. Außerdem haben die Verbände EU- und verfassungsrechtliche Bedenken.
Verbändeposition: Kurzposition der Deutschen Wirtschaft zum “Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz”via Handelsverband Deutschland (HDE) – Aktuelle Meldungen
Lesen Sie weiter auf: Wirtschaftsverbände warnen vor Paradigmenwechsel im Wettbewerbsrecht
Quelle: Handelsverband Deutschland | Presse
Titelbild/Grafik by Handelsverband Deutschland (HDE) | Pressemeldungen
Kommentare und Fragen
Möchten Sie zu diesem Artikel ein Kommentar abgeben oder haben dazu eine Frage, dann machen Sie dies bitte immer auf der Herausgeberseite!Aktuelles von Handelsverband Deutschland | Presse
- Mindestlohnkommission: HDE warnt vor Überforderung der Arbeitgeber in ungewissen Zeiten
- Widerrufsbutton für Kaufverträge im Onlinehandel praxisfern
- Data Act: HDE sieht Verbesserungen in Position des EU-Parlaments, mahnt aber zur Vorsicht
- HDE-Konsumbarometer im März: Verbraucherstimmung bleibt trotz anhaltender Erholung hinter Vorkrisenniveau zurück
- E-Ladeinfrastruktur: Einzelhandel fordert bedarfsorientierte Ausgestaltung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie
- HDE sieht im 49-Euro-Ticket wichtigen Beitrag für Erreichbarkeit der Innenstädte
- Einzelhandel begrüßt Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie
- Einzelhandel fordert bessere steuerliche Rahmenbedingungen
- HDE sieht E-Geld-Geschenkkarten in Gefahr
- Einsatz des Lang-Lkw endlich fortschreiben und Öko-Effizienzvorteile nutzen
-
Produkthinweis*
Individueller persönlicher USB Stick Datenstick mit eigenem Namen/Schriftzug und Farbe nach Wahl – USB 3.0 (333)
PERSÖNLICHER GEHT ES NICHT | Der USB 3.0 Stick wird individuell nach Ihren Wünschen und Vorgaben gefertigt. Egal ob Ihr Name, der Name des Freundes, der Freundin, Firmen- oder Vereinsname. Mit bis zu 12 Zeichen verwandeln wir Ihren USB-Stick in ein echtes Einzelstück! Unsere Designer setzen den Schriftzug nach Ihren Wünschen zusammen und gestalten daraus eine einzigartige 3D-Form nach Ihren Vorgaben! Egal ob als individuelles Geburtstagsgeschenk, Werbegeschenk, Geschenk zum Namenstag, Hochzeitsgeschenk, Gastgeschenk oder einfach für sich selbst – der außergewöhnliche Speicherstick sorgt sicherlich für Gesprächsstoff und staunende Augen bei dem Beschenkten.
* = Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API / Aktualisiert am: 21.03.2023