Nach einer Cyberattacke auf Unternehmen oder Behörden kann laut dem EuGH schon die Sorge, dass persönliche Daten missbraucht wurden, einen Schaden darstellen.
EuGH: Angst vor Datenmissbrauch nach Cyberangriff kann Schadenersatz begründen
Quelle: heise online | DSGVO
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