Ein Installateur wurde zu einer Zahlung von rund 10.000 Euro verurteilt. Vor einigen Jahren hatte er ein Aktfoto aus einem Spendenkalender ohne angemessene Urheberrechtsnennung auf Facebook gepostet.
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Quelle: t3n Magazin | Facebook
Titelbild/Grafik by t3n-Magazin | yeebase media GmbH
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