Die Berichterstattung von Correctiv „Geheimplan gegen Deutschland“ zu einem Treffen von Rechtsextremen, AFD-Politikern und Unternehmern in Potsdam hat hohe Wellen geschlagen und nunmehr auch zu einem juristischen Nachspiel, in allerdings sehr bescheidenem Umfang geführt.
Von zwei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde einer vollständig und ein zweiter zu 2/3 vom Landgericht Hamburg zurückgewiesen. Die Kernaussagen des Correctiv-Artikels wurden in beiden Verfahren aber erst gar nicht beanstandet…
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Quelle: Internet-Law
Titelbild/Grafik by Internet-Law.de | Thomas Stadler
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