Die Berichterstattung von Correctiv „Geheimplan gegen Deutschland“ zu einem Treffen von Rechtsextremen, AFD-Politikern und Unternehmern in Potsdam hat hohe Wellen geschlagen und nunmehr auch zu einem juristischen Nachspiel, in allerdings sehr bescheidenem Umfang geführt.

Von zwei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde einer vollständig und ein zweiter zu 2/3 vom Landgericht Hamburg zurückgewiesen. Die Kernaussagen des Correctiv-Artikels wurden in beiden Verfahren aber erst gar nicht beanstandet…

Lese weiter auf: Der durchsichtige Versuch, Correctiv zu diskreditieren
Quelle: Internet-Law
Titelbild/Grafik by Internet-Law.de | Thomas Stadler

Kommentare und Fragen
Möchten Sie zu diesem Artikel ein Kommentar abgeben oder haben dazu eine Frage, dann machen Sie dies bitte immer auf der Herausgeberseite!
Aktuelles von Internet-Law
Glauben Sie, dass Ihre Freunde diese Information noch nicht kennen? Teilen Sie diese mit ihnen.