Urheberrechtsverletzung: Anschlussinhaber entlastet, da Sohn als Mitnutzer in Frage kommt Das Gericht wies die Klage wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing ab, da nicht eindeutig bewiesen werden konnte, dass der Beklagte selbst der Täter war. Es bestand eine tatsächliche Vermutung der Alleinnutzung des Internetanschlusses durch den Beklagten, die jedoch durch die Möglichkeit der Mitnutzung durch den volljährigen […]
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Quelle: Internetrecht Siegen
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