Sharehosting-Anbieter: Sorgfaltspflichten bei Urheberrechtsverletzungen Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Störerhaftung eines Sharehosting-Anbieters für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer und die daraus resultierenden Prüf- und Handlungspflichten nach einem konkreten Hinweis auf Rechtsverletzungen. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 W 312/15 >>> Rechtssicherheit im Upload-Dschungel Im digitalen Zeitalter ist das Hochladen und Teilen von Inhalten im Internet alltäglich geworden. […]

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Quelle: Internetrecht Siegen
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