Kein Anspruch auf Unterlassung von Bestellungen über eine Website Das Landgericht Ulm entschied, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Antragsgegner, der trotz Hausverbots weiterhin Bestellungen auf der Website der Antragstellerin tätigte, zurückzuweisen ist. Das Gericht befand, dass das von der Antragstellerin beanspruchte virtuelle Hausrecht in diesem Kontext keine rechtliche Grundlage für […]
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Quelle: Internetrecht Siegen
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