Wenn Daten von Kunden oder Abonnenten im Internet landen, kann das für die Verantwortlichen teuer werden. Und zwar nicht nur dann, wenn die Informationen oder Passwörter tatsächlich für Spam und Betrugsversuche benutzt werden. Schon die Furcht vor einem solchen Missbrauch kann nach einem aktuellen Urteil des EuGH einen Schadensersatzanspruch begründen.
Lese weiter auf: Cyberangriffe: Angst vor Datenmissbrauch reicht für Anspruch auf Schadensersatz
Quelle: eRecht24 | Internetrecht
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