In ihren AGB hatten sich die Online-Anbieter Netflix und Spotify vorbehalten, Abo-Preise einseitig zu erhöhen, um so gegebenenfalls Kostensteigerungen in verschiedenen Bereichen ausgleichen zu können. Die Zustimmung der Kunden sollte dafür nicht eingeholt werden. Nach einer Klage von Verbraucherverbänden ist diese Praxis nun auch in zweiter Instanz für unzulässig erklärt worden.

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Quelle: eRecht24 | Internetrecht
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