Erneut hat sich ein Oberlandesgericht mit der Ausgestaltung von Cookie-Bannern auseinandersetzen müssen. Konkret ging es um die Version des Internet-Dienstes WetterOnline, der nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht den gesetzlichen Anforderungen genügte. Unter anderem bot das Banner ein „X“-Symbol in derrechten, oberen Ecke, das mit dem Schriftzug „Akzeptieren und Schließen“ versehen war.
Lese weiter auf: OLG Köln zu Cookie-Bannern: Akzeptieren und Ablehnen müssen gleichwertig gestaltet sein
Quelle: eRecht24 | Internetrecht
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