Zu den wichtigen Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) gehört das Prinzip der Datenminimierung: Informationen dürfen nur in dem Maß und so lange wie notwendig erfasst und verarbeitet werden. Das vollständige Geburtsdatum von Bestellern müssen Onlinehändler in der Regel nicht kennen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen jetzt entschieden.

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Quelle: eRecht24 | Internetrecht
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